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   OVG Niedersachsen, 20.05.2014 - 10 LB 94/13   

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OVG Niedersachsen, 20.05.2014 - 10 LB 94/13 (https://dejure.org/2014,25973)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.05.2014 - 10 LB 94/13 (https://dejure.org/2014,25973)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Mai 2014 - 10 LB 94/13 (https://dejure.org/2014,25973)
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Wird zitiert von ... (12)

  • VG Oldenburg, 21.09.2017 - 12 A 3046/15

    Beihilfefläche; Betriebsprämie; Disteln; Günstigkeitsprinzip; landwirtschaftliche

    Demnach muss der Betriebsinhaber die Fläche nicht während des gesamten Kalenderjahres tatsächlich nutzen, sie muss ihm nur an einen bestimmten Stichtag zur Verfügung stehen (EuGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 - C 11/12 -, NVwZ 2013, 134 und juris; Nds. OVG, Urteil vom 20. Mai 2014 - 10 LB 94/13 -, RdL 214, 224).

    Nur in diesem Sinn ist die Formulierung im Urteil des Nds. OVG vom 20. Mai 2014 (a.a.O.) zu verstehen, dass der Betriebsinhaber "die streitigen Flächen genau an diesem Stichtag tatsächlich landwirtschaftlich genutzt haben muss".

  • VG Oldenburg, 18.09.2014 - 12 A 3624/12

    Landwirtschaftliche Fläche; Selbstnutzung

    Demnach muss der Betriebsinhaber die Fläche nicht während des gesamten Kalenderjahres tatsächlich nutzen, sie muss ihm nur an einen bestimmten Stichtag zur Verfügung stehen (EuGH, Urteil vo13. Dezember 2012 - C 11/12 -, NVwZ 2013, 134 und juris; Nds. OVG, Urteil vom 20. Mai 2014 - 10 LB 94/13 -, RdL 2014, 224).

    Nur in diesem Sinn ist die Formulierung im Urteil des Nds. OVG vom 20. Mai 2014 (a.a.O.) zu verstehen, dass der Betriebsinhaber "die streitigen Flächen genau an diesem Stichtag tatsächlich landwirtschaftlich genutzt haben muss".

  • BVerwG, 25.08.2016 - 3 B 78.15

    Bewirtschaftung einer Fläche; Flurbereinigung; Stichtag

    Bereits der früheren Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts ist zu entnehmen, dass der Betriebsinhaber die jeweilige Parzelle genau an diesem Stichtag genutzt haben müsse (OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Mai 2014 - 10 LB 94/13 - RdL 2014, 224 Rn. 39).
  • OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 10 ME 112/20

    Beweislast; Flächen, landwirtschaftliche; Flächen: Zuordnung; Selbstständigkeit,

    Nach der auf die aktuelle Rechtslage grundsätzlich übertragbaren Rechtsprechung des Senats zu der auch hier streitgegenständlichen Frage der Zuordnung landwirtschaftlicher Flächen nach der Vorgängerregelung des Art. 44 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 ist der Begriff "zur Verfügung stehen" so zu verstehen, dass der Betriebsinhaber in der Lage sein muss, die betreffenden Flächen mit einer hinreichenden Selbständigkeit für seine landwirtschaftliche Tätigkeit zu nutzen (Senatsurteile vom 20.05.2014 - 10 LB 206/11 - und - 10 LB 94/13 - Beschluss des Senats vom 25.09.2014 - 10 LA 59/14 - und vom 29.10.2014 - 10 LA 48/14 -).
  • VG Lüneburg, 18.01.2018 - 1 A 131/15

    Betriebsprämie; Günstigkeitsprinzip; Rückforderung; Rücknahme - Beihilfebescheide

    Maßgeblich ist danach, dass der Betriebsinhaber die angemeldeten Flächen genau an diesem Stichtag (15. Mai des jeweiligen Antragsjahres) tatsächlich landwirtschaftlich genutzt haben muss (vgl. zur gleichlautenden Bestimmung in der vorhergehenden Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 146/2008: Niedersächsisches OVG, Urt. v. 20.5.2014 - 10 LB 94/13 -, juris Rn. 39).
  • VG Bremen, 27.09.2018 - 5 K 52/17

    Zur Frage der Zuordnung von Flächen zu einem landwirtschaftlichen Betrieb im

    Er muss die Fläche genau an diesem Stichtag tatsächlich landwirtschaftlich genutzt haben (OVG Nds., Urt. v. 20.05.2014 - 10 LB 94/13 -, juris Rn. 39).
  • VG Lüneburg, 01.09.2023 - 1 A 245/20

    NiB-AUM; Nib-Aum; Wirtschaftliches Risiko der landwirtschaftlichen Tätigkeit; Zum

    Nach der auf die aktuelle Rechtslage grundsätzlich übertragbaren Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts zu der auch hier streitgegenständlichen Frage der Zuordnung landwirtschaftlicher Flächen nach der Vorgängerregelung des Art. 44 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1782/2003 ist der Begriff "zur Verfügung stehen" so zu verstehen, dass der Betriebsinhaber in der Lage sein muss, die betreffenden Flächen mit einer hinreichenden Selbständigkeit für seine landwirtschaftliche Tätigkeit zu nutzen (Nds. OVG, Urt. v. 20.5.2014 - 10 LB 206/11 -, n.v., und - 10 LB 94/13 -, juris; Nds. OVG, Beschl. v. 25.9.2014 - 10 LA 59/14 -, n.v., und v. 29.10.2014 - 10 LA 48/14 -, juris).
  • VG Lüneburg, 01.09.2023 - 1 A 79/20

    Direktzahlungen; Wirtschaftliches Risiko der landwirtschaftlichen Tätigkeit;

    Nach der auf die aktuelle Rechtslage grundsätzlich übertragbaren Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts zu der auch hier streitgegenständlichen Frage der Zuordnung landwirtschaftlicher Flächen nach der Vorgängerregelung des Art. 44 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1782/2003 ist der Begriff "zur Verfügung stehen" so zu verstehen, dass der Betriebsinhaber in der Lage sein muss, die betreffenden Flächen mit einer hinreichenden Selbständigkeit für seine landwirtschaftliche Tätigkeit zu nutzen (Nds. OVG, Urt. v. 20.5.2014 - 10 LB 206/11 -, n.v., und - 10 LB 94/13 -, juris; Nds. OVG, Beschl. v. 25.9.2014 - 10 LA 59/14 -, n.v., und v. 29.10.2014 - 10 LA 48/14 -, juris).
  • VG Düsseldorf, 09.12.2019 - 28 K 6379/18
    vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 18. September 2014 - 12 A 3624/12, juris, Rn. 22; Nds. OVG, Urteil vom 20. Mai 2014 - 10 LB 94/13 -, RdL 2014, 224; VG Würzburg, Urteil vom 19. November 2018 - W 8 K 17.1393, juris, Rn.23.
  • VG Düsseldorf, 27.05.2019 - 28 K 5059/18
    vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 18. September 2014 - 12 A 3624/12, juris, Rn. 22; Nds. OVG, Urteil vom 20. Mai 2014 - 10 LB 94/13 -, RdL 2014, 224; VG Würzburg, Urteil vom 19. November 2018 - W 8 K 17.1393, juris, Rn.23.
  • VG Lüneburg, 19.02.2019 - 8 A 57/19

    Beweislast; Günstigkeitsprinzip; Sanktion; Vertrauensschutz; Verwaltungskosten;

  • VG Cottbus, 11.05.2021 - 3 K 573/16
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